texteonline - Journalist Bernd Salewski  
Home arrow AGB
Freitag, 30. Juli 2010
 
 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Inhalte), die nach Liefererklärung geliefert wurden.

Gelieferte Inhalte bleibt stets Eigentum des Autors. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Liefererklärung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

Die Lieferung der Inhalte und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit auf der Liefererklärung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung der Inhalte ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik "Hinweis" gilt ergänzend.

Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, daß der Beitrag angenommen ist.

Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Inhalte die Annahme erklärt, können die Inhalte ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht


Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Autors erlaubt.

Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Autors auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG).

Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. §34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

Die Weitergabe Inhalte oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Autors nicht erfolgen.

Die Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung des Autors nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden.

Die Inhalte dürfen im Sinne des §14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden.

Dies gilt, insbesondere für die Bearbeitung der Inhalte durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Die Inhalte dürfen nur redaktionell verwendet werden. Sie dürfen in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.

Der Besteller ist verpflichtet, dem Autor ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung, Kosten

Der Besteller haftet für die überlassenen Inhalte bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.

Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 €, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Ihre Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe der Inhalte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

Beabsichtigt der Besteller die werbliche Nutzung der Inhalte, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Autor von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung des Autors nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Autor Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Autor von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung

Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Autor übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Autor und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Autor von allen damit verbundenen Kosten frei zu stellen, es sei denn, den Autor trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Der Autor haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Autor angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Autors. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Schutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils geltenden Empfehlungen der Gewerkschaft VERDI und des Deutschen Journalisten Verbandes.

Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Autors.

Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Autors.

Wedemark am 21. August 2006 

 
 
Top! Top!